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Wofür gibt es wann wie viele EUROs?

Auf dieser Seite erfährt du wie JRK-Arbeit auf Kreisverbandsebene mitfinanziert werden kann.

Förderungsbereiche

Hier zunächst die Richtlinien zur "Förderung der Jugendrotkreuzarbeit in den DRK Kreisverbänden im Bereich des DRK Landesverbandes Westfalen-Lippe".

Es bieten sich zwei Arten der finanziellen Unterstützung:

  1. aktuelle und einmalige Förderproprogramme
  2. Mitfinanzierungsformen, die über Jahre Gültigkeit haben

Einmalige Förderprogramme werden per Rundschreiben, durch Mund-zu-Mund-Propaganda und hier auf der Homepage vorgestellt.

Förderprogramme mit längerer Laufzeit führen wir im Folgenden auf. Im Einzelnen bieten wir für die Kreisebene Möglichkeiten der Antragstellung zur Mitfinanzierung ...
 

  • in der Freizeitgestaltung: Maßnahmen für Kinder und Jugendliche können pro Teilnehmer*in bezuschusst werden. Die Betreuer*innen-Teams erhalten Aus- und Fortbildungen hierzu. Ebenfalls können sie für einen eventuellen Verdienstausfall entschädigt werden. Es sind folgende Formulare zu nutzen: Ferienfreizeit_Antrag 
  • in der Bildungsarbeit: Veranstaltungen mit Themen, die für Kinder und Jugendliche zur persönlichen Entwicklung beitragen, können pro Teilnehmer bezuschusst werden. Hier ist folgendes Formular zu nutzen:
    Bildungsveranstaltung_AntragBildungsfahrt "Solferino"
     

  • bei Fahrten zu Gedenkstätten: Studienfahrten mit Zielen zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus  können pro Teilnehmer bezuschusst werden; darüber hinaus kann ebenfalls ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Hier muss ein Einzelförderantrag in der Position 1.2.3. des Kinder- und Jugendförderplans beim LWL gestellt werden. https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/

    Das JRK-Büro hilft dabei. 

  • in der Internationalen Arbeit: internationale Austauschprogramme oder Maßnahmen können mit Fahrtkostenanteile der Teilnehmenden bezuschusst werden; internationale Gäste aus anderen Ländern können einen Zuschuss pro Teilnehmer*in erhalten. Es können sowohl Bundes- als auch Landesmittel beantragt werden. Eine Beratung vom JRK-Büro ist zwingend erforderlich.

     

  • Sonderurlaub: Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren: 1. für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird. 2. zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fachtagungen, die Jugendferienlagern, Jugendreisen oder internationalen Begegnungen dienen oder auf diese vorbereiten. Es können maximal 8 Tage Sonderurlaub beantragt werden, diese können auf höchstens drei Maßnahmen im Kalenderjahr aufgeteilt werden.

Vordruck Teilnehmerliste

Verdienstausfall Anlage b

Verdienstausfall Anlage 7a

Antragsfristen und Antragsverfahren

Die Antragsfristen sind für die einzelnen Verfahren sehr unterschiedlich. Sie sind in den JRK-Richtlinien nachzulesen. Ebenfalls werdet ihr jährlich in einem Rundschreiben daran erinnert. Zu nutzen sind die Formulare, die oben aufgeführt sind.

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